B E R A T U N G S Z U S C H Ü S S E

Zeit ist ein knappes Gut. Aus diesem Grund haben wir uns in der folgenden Übersicht auf die wesentlichen Fakten zu den Förderprogrammen beschränkt. Um die Feinheiten kümmern wir uns für Sie bei Antragstellung.

Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick

1. Nachfolgeberatung
2. allgemeine Unternehmensberatung
3. Turn around Beratung
4. Gründungsberatung (für geplante Unternehmensgründungen)
5. Gründercoaching Deutschland (für Unternehmen bis 5 Jahre)
6. Marketingberatung
7. Designberatung

Vorab ein paar wichtige Hinweise zu den Förderprogrammen

Die Beratungszuschüsse werden durch den Bund, das Land und die EU finanziert.
Es handelt sich somit um Subventionen, für die bestimmte Regularien zu beachten sind.

Der Zuschuss muss vor Auftragserteilung bei der KfW / N-Bank beantragt und durch diese genehmigt werden. Das schafft für Sie und uns Planungssicherheit bezüglich des Beraterhonorars. Bitte beachten Sie, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Zuschüsse gibt, selbst wenn von Ihnen alle Kriterien erfüllt werden.

Der Antrag muss bis zu vier Wochen vor dem geplanten Beratungsbeginn gestellt werden.

Zur Qualitätssicherung müssen wir einen Bericht über die Beratungsergebnisse und Maßnahmen erstellen und bei der KfW/N-Bank einreichen.

Nach Abschluss des Beratungsauftrages bewerten Sie unsere Leistung auf einem standardisierten Vordruck der KfW/N-Bank und stellen diese Daten der KfW/N-Bank zur Verfügung.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme sowie nach Einreichung des Beratungsberichtes, der Rechnung und des Zahlungsnachweises bei der N-Bank.

Lesen Sie in jedem Fall genau die Richtlinien und Merkblätter des für Sie relevanten Förderprogramms. Die Informationen können Sie im Internet bei der KfW/N-Bank abrufen. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden. Wir werden alle Ihre Fragen klären und kümmern uns für Sie um die notwendigen Formalitäten.

 

1. Nachfolgeberatung

Was wird gefördert?
Konzeptionelle Beratung zur Planung und Begleitung der Unternehmensübergabe.
Das Nachfolge-Coaching soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten. - Auch die Durchführung einer Unternehmensbewertung sowie die Begleitung von Bankgesprächen ist förderfähig. Von der Förderung ausgenommen ist die rechtliche und steuerliche Beratung.

Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?
50% des Beraterhonorars, max. 400 Euro je Tagewerk
(abhängig vom Unternehmenssitz ist eine Förderung zwischen 5 und 25 Tagewerken möglich)

Wie erfolgt die Antragstellung?
Wir schließen mit Ihnen eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungstermin bei der NBank gestellt werden. Nach Zusage der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden.

 

2. Allgemeine Unternehmensberatung
(noch bis zum 30.06.2008)

Was wird gefördert?
allgemeine Betriebsberatungen. Ausgeschlossen sind aber z. B. Rechts- und Steuerthemen, Aufstellung baureifer Baupläne und Erstellung von Jahresabschlüssen

Wer wird gefördert?
Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?
50% des Beraterhonorars innerhalb von 3 Jahren nach Gründung, max. 1.500 Euro,
sonst 40% des Beraterhonorars, max. 1.500 Euro

Wie erfolgt die Antragsstellung?
Berater-Vertrag schließen -> Beratung durchführen -> Bezahlung der gesamten Beratungsleistung durch Banküberweisung! vornehmen -> Antragsformular ausfüllen und innerhalb von 3 Monaten nach Beratungsende abschicken

 

3. Turn around Beratung

Das zur Zeit bestehende Förderprogramm läuft am 30.06.2008 aus.
Die KfW plant ein neues Programm aufzulegen. Die Förderperiode soll bis einschließlich 2013 laufen. Die Förderbedingungen werden in den kommenden Monaten von der KfW bekannt gegeben. Wir werden Sie hier zu gegebener Zeit über das neue Förderprogramm informieren.

 

4. Gründungsberatung

- Das Förderprogramm ist zur Zeit im Aufbau –
- Die Bedingungen obliegen dem Land Niedersachsen

Was wird gefördert?
allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung in der VOR-Gründungsphase

Wer wird gefördert?
Unternehmen sich in der Aufbauphase befindet

Wie hoch ist die Förderung?
noch nicht bekannt

Wie erfolgt die Antragstellung?
noch nicht bekannt

 

5. Gründercoaching Deutschland

Das Förderprogramm ist neu. Start war Ende 2007.

Was wird gefördert?
allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung; Beratung darf aber NICHT überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben.

Wer wird gefördert?
junge Unternehmen, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
Arbeitslose Existenzgründer deren Gründung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt (Sonderprogramm siehe unten)

Wie hoch ist die Förderung?
75% der Beratungskosten (Landkreise WL, LG, DAN, UE, CE, SFA)
50% der Beratungskosten (Landkreis GF und Stadt WOB)
(bei max. Bemessungsgrundlage 6.000 Euro und max. 800 Euro je Tagewerk)

Neu ab 1.7.2008
Arbeitslose können im Rahmen dieses Förderprogramms 90% der Kosten erstattet bekommen (max. Bemessungsgrundlage 4.000 EUR).

Wie erfolgt die Antragstellung?
Ein NBank-Berater stellt in einem persönlichen Gespräch fest, ob die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind. Dieser Berater leitet dann den ausgefüllten Antrag an die KfW-Mittelstandsbank weiter; ggf. findet noch ein Gespräch mit dem Regionalpartner der KfW (i.d.R. die IHK, HWK) statt. Nach Zusage erfolgt der Vertragsschluss. Mit der Beratung darf erst nach Vertragsschluss begonnen werden.

 

6. Marketingberatung

Was wird gefördert?
Beratungen zur Erstellung und Umsetzung komplexer betrieblicher Marktingkonzepte. Unterstützt werden sollen zielgruppenorientiertes Marketing, Internet basiertes Marketing sowie die Markenentwicklung im Unternehmen.

Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?
50% des Beraterhonorars, max. 400 Euro je Tagewerk
(abhängig vom Unternehmenssitz ist eine Förderung zwischen 5 und 25 Tagewerken möglich)

Wie erfolgt die Antragstellung?
Wir schließen mit Ihnen eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungstermin bei der NBank gestellt werden. Nach Zusage der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden.

 

7. Designberatung

Was wird gefördert?
Beratungen zur Förderung des 'Universal Designs', d. h. um marktfähige, flexible und einfache Produkte und Dienstleistungen für möglichst breite Kundengruppe

Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?
50% des Beraterhonorars, max. 400 Euro je Tagewerk
(abhängig vom Unternehmenssitz ist eine Förderung zwischen 5 und 25 Tagewerken möglich)

Wie erfolgt die Antragstellung?
Wir schließen mit Ihnen eine schriftliche Beratungsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungstermin bei der NBank gestellt werden. Nach Zusage der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden.